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BGH, 06.03.1974 - 3 StR 129/72 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Mord oder Beihilfe zum Mord an Juden aus niedrigen Beweggründen - Ablehnung eines Geschworenen - Ablehnung eines vollständigen zeitgeschichtlichen Gutachtens - Anwendung des Militärstrafgesetzbuchs (MilStGB) bei Angehörigen des Werkschutzes - Eintritt der Verjährung
- junsv.nl
Einzelerschiessungen von Juden des Lagers 'Majowka' nach Flucht- oder Ausbruchsversuchen sowie wegen Alters und Krankheit. Teilnahme an der Selektion von mindestens 140 Juden, die anschliessend in der Nähe von Radom vergast wurden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 29.03.1971 - 8 Ks 2/70
- BGH, 06.03.1974 - 3 StR 129/72
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 20.05.1969 - 5 StR 658/68
Verfolgungsverjährung für Mordbeihilfe bei Vorliegen niedriger Beweggründe …
Auszug aus BGH, 06.03.1974 - 3 StR 129/72
Es geht davon aus, daß der Angeklagte nicht selbst aus niedrigen Beweggründen gehandelt habe, und gelangt in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 22, 375) zu dem Schluß, daß hier eine Verjährungsfrist von 15 Jahren maßgebend sei (UA S. 86). - BGH, 03.08.1966 - 2 StR 149/66
Annahme eines verschuldeten Verbotsirrtums - Verurteilung wegen …
Auszug aus BGH, 06.03.1974 - 3 StR 129/72
Der Angeklagte hat weder in einer notstandsähnlichen Konfliktslage gehandelt (vgl. BGHSt 21, 139, 141) noch war sein in der eigenhändigen Tötung des Mordopfers bestehender Tatbeitrag unbedeutend. - BGH, 30.04.1969 - 4 StR 105/69
Auszug aus BGH, 06.03.1974 - 3 StR 129/72
Das hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung, die aufzugeben kein Anlaß besteht, ausgesprochen (BGH NJW 1969, 1542;… BGH bei Herlan GA 1971, 39). - BGH, 10.06.1970 - 2 StR 8/70
"Geringe Schuld" im Sinne des § 47 Militärstrafgesetzbuch (MStGB) - Geringe …
Auszug aus BGH, 06.03.1974 - 3 StR 129/72
In Fällen von Beihilfe zum Mord kann von "geringer Schuld" i.S. von § 47 Abs. 2 MilStGB nur selten die Rede sein, da der Grad der Schuld in aller Regel auch von der Schwere des Tatunrechts abhängt (BGH, Urteil vom 10. Juni 1970 - 2 StR 8/70 -).